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VG Frankfurt/Main, 01.08.2001 - 14 E 750/00.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99
Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.08.2001 - 14 E 750/00
Liegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1-3 VwVfG für ein Wiederaufgreifen nicht vor, kann die Beklagte das Verfahren wegen der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG jederzeit nach freiem Ermessen wieder aufgreifen (vgl. zur Auslegung des § 51 Abs. 5 VwVfG: BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 - NVwZ 2000, 204, vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 22.12.1999 - 6 UE 3557/98.A). - VGH Hessen, 22.12.1999 - 6 UE 3557/98
Entscheidung über Asylfolgeantrag und Feststellung von Abschiebungshindernissen
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 01.08.2001 - 14 E 750/00
Liegen die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1-3 VwVfG für ein Wiederaufgreifen nicht vor, kann die Beklagte das Verfahren wegen der Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG jederzeit nach freiem Ermessen wieder aufgreifen (vgl. zur Auslegung des § 51 Abs. 5 VwVfG: BVerwG, Urteil vom 07.09.1999 - 1 C 6.99 - NVwZ 2000, 204, vgl. auch Hess. VGH, Beschl. v. 22.12.1999 - 6 UE 3557/98.A).